„Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, der findet Gründe.“ Götz Werner

In der Grünanlagensatzung der LH München sind alle städtischen Flächen gelistet, die den vor Ort lebenden Menschen explizit zu Erholungs- und Freizeitzwecken „in unserer hoch verdichteten Stadt“ gewidmet sind. Die kleinste städtische Grünanlage in unserem Bezirk ist mit 109 qm gerade so groß wie eine 3 – 4 Zimmer Wohnung, die größte ist der Ostpark mit 550.545 qm. Wer den Ostpark an Wochenenden bei schönem Wetter aufsucht, weiß, wie stark der Nutzungsdruck unserer Grünflächen ist. Umso wichtiger ist es, dass auch kleine und mittelgroße Grünanlagen dauerhaft bestehen bleiben. Denn jede Grünanlage schafft während den immer heißer werdenden Sommern Abkühlung durch Verdunstung und Schatten spendende Bäume.

Dennoch stehen die städtischen Grünanlagen unter Beschuss und können per Stadtratsbeschluss zu Bauland umgewidmet werden. Ersatzlos umgewidmet wurde die öffentliche Grünanlage an der Adam-Berg-Straße, unter Beschuss steht beispielsweise auch der Kustermannpark. Da die Begehrlichkeiten von Investoren und Stadtplanung auch vor ökologisch äußerst wertvollen Flächen wie zum Beispiel dem Grundstück an der Ottobrunner Straße 3, mit seinen 140 teilweise seltenen Baumriesen, nicht Halt machen, ist der dauerhafte Erhalt der gewidmeten Grünanlagen unverzichtbar für die Lebensqualität in unserem Viertel.